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Scheidung: Wenn man sich nicht einigen kann – Teilungsversteigerung

Scheidung: Wenn man sich nicht einigen kann – Teilungsversteigerung

21. Dezember 2021
geschiedenes Ex-Paar steht vor Haus und grübelt, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll

Wenn man sich scheiden lässt und ein gemeinsames Haus besitzt, kommt es oft zu Uneinigkeiten darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der eine will drin wohnen bleiben. Oder aber vermieten. Das kommt wiederum für den anderen überhaupt nicht in Frage. Er will das Haus verkaufen und das am besten sofort. Da ist Streit vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kommt es zur Teilungsversteigerung.

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Eine Scheidung ist meist nicht einfach. Ein ehemals gemeinsames Leben muss auseinander dividiert werden, viele Entscheidungen stehen an. Es gilt nicht nur zu entscheiden, zu wem die Kinder kommen und/oder wohin der Hund zieht. Beide Parteien müssen sich ein neues Zuhause suchen, für das finanziell zunächst keine Kapazitäten da zu sein scheinen. Um Geld für einen Neuanfang zu haben, sollte also die gemeinsame Immobilie verkauft werden.

Die Teilungsversteigerung vermeiden

Doch wenn man sich an dieser Stelle einfach nicht einig wird, wird es schwierig. Einer der ehemaligen Partner kann dann eine Teilungsversteigerung beantragen. Diese wird auch als Auseinandersetzungsversteigerung bezeichnet. Das Verfahren wird angewandt, um eine Gemeinschaft an einer gemeinsamen Immobilie oder eines gemeinsamen Grundstücks aufzulösen.  Das sollte vermieden werden, denn im schlimmsten Fall kommt es zu finanziellen Einbußen.

Informieren Sie sich in unserem Video, was passiert, wenn man sich über den Verbleib der Scheidungsimmobilie nicht einigen kann.

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