Für Suchende

Für Eigentümer

Immobilien

Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

Familienstreit vermeiden – Immobilie rechtzeitig vererben

17. August 2018
33KW iStock 663494718 klein Copyright MIND AND I e1534518097676

Experten gehen davon aus, dass inzwischen jedes zweite Erbe eine Immobilie umfasst. Damit um das Erbe kein Streit entsteht, kümmern sich viele lieber schon zu Lebzeiten darum. Immobilien, Geld und Unternehmen können frühzeitig auf die Nachkommen übertragen werden. Jedoch gibt es hierbei auch Fallstricke.

Wenn Sie Ihr Erbe nicht im Testament geregelt haben, entscheidet der Gesetzgeber über die Erbfolge. Erben sind dann Ehepartner, Kinder oder Enkel, Eltern oder Geschwister. Geht das Erbe zum Beispiel an drei Kinder, würde es unter ihnen aufgeteilt. Jedes Kind bekäme also ein Drittel. Während Geld relativ einfach aufzuteilen ist, ist die Teilung einer Immobilie durch drei schon schwieriger. Nicht selten stellt das die Erben vor große Herausforderungen. Denn selbst wenn die Erben sich einig sind, kostet der Erbmarathon viel Zeit und Mühe.

Deswegen übertragen immer mehr Deutsche das Erbe schon zu Lebzeiten. In Behördensprache nennt sich das: Vorweggenommene Erbfolge. So können Sie erstens selber regeln, wer was bekommt. Und zweitens können Erbschaftssteuer und Pflichtteil reduziert werden. Lassen Sie sich hierbei jedoch besser von einem Immobilienprofi beraten. Das Vorerbe ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie an bestimmte Personen, wie Ehegatten oder Kinder, übertragen werden soll. So können Sie zum Beispiel Ihren Kindern einen möglichst sorglosen Start in das Berufsleben ermöglichen oder den Ehepartner absichern.

Das Vorerbe ist dabei aber keine reine Schenkung. Denn sollte der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt sein oder Schulden bestehen, werden diese mitübertragen. Außerdem ist eine Übertragung in der Regel auch an Bedingungen geknüpft. Denn wenn Sie Ihr gesamtes Vermögen – egal ob Geld oder Immobilien – zu Lebzeiten übertragen, geben Sie ja Ihre Existenzgrundlage aus der Hand. Deshalb ist es für Sie wichtig, Ihre Existenz zu sichern, indem Sie Rechte am Vermögen behalten. Denn es ist Ihnen erlaubt, das übertragene Vermögen zu nutzen und zu verwalten. Dies nennt sich Nießbrauchrecht. Es empfiehlt sich also, alle denkbaren Interessenlagen und Ihre Rechte am Vermögen im Übergabevertrag zu regeln.

Wenn Sie Ihre Immobilie vorzeitig an die künftigen Erben übertragen, wird meist ein lebenslanges Wohnrecht für den Vererbenden im Vertrag festgeschrieben. So kann Ihre Wohnung weder verkauft noch vermietet werden, solang Sie darin wohnen. Außerdem ist es ratsam, Rückforderungsrechte in den Vertrag aufzunehmen. Das ist dann wichtig, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen will oder verschuldet ist. Sollte eine Privatinsolvenz drohen, können Sie Ihr Erbe zurückerhalten, damit es nicht gänzlich verloren geht.

Um hier als Erblasser den Überblick nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, einen Immobilienprofi zu Rate zu ziehen. Dieser berät Sie, wie Sie Ihr Immobilien-Erbe am besten sichern.

Fragen Sie sich, was aus Ihrer Erbimmobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © MIND_AND_I

  • Kaufvertrag für eine Immobilie mit Füllfederhalter und Notarstempel auf einem Schreibtisch – Vorbereitung auf den Notartermin beim Immobilienkauf. | Immobilienkauf
    Der Kauf einer Immobilie ist ein großer Schritt – und mit einigen rechtlichen Formalitäten verbunden. Besonders beim ersten Eigenheim tauchen viele Fragen auf: Was steht im Kaufvertrag? Wie läuft die Beurkundung ab? Und wann dürfen Sie endlich einziehen? Wer den Ablauf kennt und sich frühzeitig vorbereitet, kann dem Notartermin mit einem guten Gefühl entgegensehen.  …
  • Ein Paar bespricht mit einer Immobilienmaklerin Unterlagen am Tisch, um den Verkaufspreis einer Immobilie zu verhandeln. | Preisverhandlung
    Ein Interessent ist gefunden, die Besichtigung verlief gut und nun liegt ein Angebot auf dem Tisch. Doch der vorgeschlagene Kaufpreis bleibt hinter Ihren Erwartungen zurück. Gerade beim Immobilienverkauf ist Verhandlungsgeschick gefragt, denn kleine Zugeständnisse können schnell mehrere Tausend Euro ausmachen. Wer den Markt kennt, sachlich argumentiert und seine Grenzen festlegt, verbessert die Chancen auf einen…
  • Beraterin zeigt anhand einer Energieeffizienzskala die energetische Bewertung eines Hauses und erläutert den Bedarfsausweis beim Immobilienverkauf.
    Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, kommt am Energieausweis meist nicht vorbei. Der Bedarfsausweis gilt dabei als besonders aussagekräftig, weil er nicht das individuelle Heizverhalten früherer Bewohner bewertet, sondern den rechnerischen Energiebedarf des Gebäudes. Grundlage sind unter anderem Bauweise, Dämmstandard und Anlagentechnik. Gerade bei älteren Wohnhäusern kann diese Form des Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben…

Kontakt