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Wenn man nicht vor Ort ist – Immobilienverkauf aus der Ferne

Wenn man nicht vor Ort ist – Immobilienverkauf aus der Ferne

30. September 2021
Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie haben eine Immobilie in Flensburg geerbt, möchten diese verkaufen, leben aber in Regensburg? Das hört sich problematisch an, denn Sie können ja nicht die ganze Zeit vor Ort sein, um den Verkauf zu begleiten. Um trotzdem ohne Stress einen guten, marktgerechten Preis für Ihre Immobilie zu bekommen, sollten Sie einen Profimakler am Ort der Immobilie mit den Verkaufsprozessen beauftragen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Ein Immobilienverkauf in einer anderen Stadt ist kompliziert. Trotz der Digitalisierung, die auch in der Verwaltung und in der Immobilienbranche Einzug gehalten hat und viele Prozesse erleichtert: eine Immobilie lässt sich nicht von ihrem festen Standort lösen. Für viele Termine muss man vor Ort sein. Dazu gehören nicht nur die Besichtigungstermine. Eventuell müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, das Objekt muss begutachtet werden und zum Notar muss man schließlich auch. Aber keine Sorge: All diese Termine kann ein lokaler Makler in ihrem Auftrag problemlos übernehmen.

Die drei B’s: Begutachtung, Bewertung, Besichtigung

Zunächst braucht es einen Bausachverständigen, der den Zustand der Immobilie begutachtet und Mängel prüft, soweit vorhanden. Daraufhin folgt die Erstellung eines Wertgutachtens, auf dessen Grundlage der Makler mit Ihnen zusammen den Angebotspreis festlegt. Er wird auch hochwertige Fotos von der Immobilie anfertigen lassen sowie ein ansprechendes Exposé mit allen Informationen, die ein potentieller Käufer braucht. Das alles hilft, dass sich schnell Interessenten finden, die der Makler zu Besichtigungsterminen einladen kann. Sie müssen bei all diesen Schritten und Terminen gar nicht vor Ort sein. Natürlich sollten Sie in Kontakt mit dem Makler bleiben, damit alle Entscheidungen kurzfristig abgesprochen werden können.

Welche Steuerpflichten gibt es beim Verkauf einer geerbten Immobilie?

Eine wichtige Sache sollten Sie bedenken: prüfen Sie rechtzeitig, welche gesetzlichen Steuerpflichten bei einem Verkauf beachtet werden müssen. Sind Sie da unsicher, fragen Sie Ihren Makler oder Ihren Steuerberater. Es kann zum Beispiel sein, dass Spekulationssteuer anfällt. Das ist der Fall, wenn der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer seiner Immobilie war oder falls er sie vermietet hatte.

Der Notartermin – geht auch ohne Ihre Anwesenheit

Bevor der Schlüssel übergeben wird, geht es zum Notar. Die Unterzeichnung des Kaufvertrages ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess. Zwei Wochen haben Sie davor Zeit, sich den Vertrag gut anzuschauen, denn der Notar sendet Ihnen und dem Käufer Ihrer Erbimmobilie eine Kopie des Vertrags im Vorhinein zu. Ihr Makler hilft Ihnen dabei, die Vertragsklauseln zu überprüfen. Beim Notartermin müssen Sie nicht selbst anwesend sein – anstatt dessen können Sie dem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, dass er oder sie den Vertrag in Ihrem Namen unterschreibt. Eine andere Möglichkeit: die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Somit wird der Kaufvertrag erst dann rechtsgültig, wenn der Eingang Ihrer Genehmigung erfolgt ist.

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie in einer anderen Stadt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.notar.de/aktuelles/details/notartermin-auch-ohne-mich

https://www.bauemotion.de/bauwissen/spekulationsfrist-wann-der-immobilienverkauf-steuerfrei-bleibt/17517004/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © pandionhiatus3/Depositphotos.com

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