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Notverkauf: Woran Eigentümer denken müssen

Notverkauf: Woran Eigentümer denken müssen

22. Juli 2021
Notverkauf

Schwere Zeiten erfordern harte Maßnahmen. Eigentümer, die sich in einer Notsituation befinden, haben die Option ihre Immobilie zwangsversteigern zu lassen oder schnellstmöglich zu verkaufen. Der Notverkauf ist jedoch die bessere Variante. Was müssen Eigentümer bedenken, damit die Immobilie nicht unter Wert verkauft wird?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Egal ob plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine andere private Situation der Grund für den Notverkauf der eigenen vier Wände ist, eins ist lässt sich nicht von der Hand weisen: Die Zeit sitzt dabei immer im Nacken. Ein Immobilienprofi kann Eigentümer gut beraten und schnellstmöglich unter die Arme greifen.

Immobilienverrentung oder klassischer Immobilienverkauf

Eigentümer können das Haus verkaufen und in ein neues Zuhause ziehen oder die Immobilie verkaufen und dennoch darin wohnen bleiben. Beim Immobilienverkauf mit im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht handelt es sich um eine besondere Verkaufsart. Bei der Immobilienverrentung, sofern diese in der Notsituation passend erscheint, kann der Eigentümer zwischen verschiedenen Modellen mit unterschiedlichen Auszahlungsmöglichkeiten und Zeiträumen für das Wohnrecht wählen.

Vorbereitung auf den Verkauf

Eine Immobilienbewertung ist das A und O beim Immobilienverkauf. Ohne Ermittlung des Immobilienwertes kann keine sinnvolle Preisstrategie und demnach auch kein marktgerechter Angebotspreis festgelegt werden. Auch das muss bei einem Notverkauf zügiger vonstattengehen. Steht der Angebotspreis fest, sollten alle notwendigen Verkaufsunterlagen zusammengetragen und das Exposé erstellt werden. Zu den notwendigen Unterlagen zählen beispielsweise der Energieausweis, der Grundbuchauszug und die Gebäudeversicherung. Für ein ansprechendes Exposé und eine wirkungsvolle Vermarktung der Immobilie sind professionelle Fotos und Videos zu empfehlen. Eventuell müssen die Eigentümer auch noch kleinere Reparaturen vornehmen.

Es ist ratsam, den Kaufinteressenten wenn möglich nicht mitzuteilen, dass es sich um einen Notverkauf handelt. Denn dann probieren diese oft den Preis zu drücken. Allzu lange darf die Entscheidung für einen Käufer aber auch nicht dauern. Bei Privatverkäufern kann das zu Verkaufspreisen unter dem eigentlichen Marktwert der Immobilie führen. Eigentümer, die schnell verkaufen müssen, sollten daher professionelle Hilfe an ihrer Seite haben. Der Profimakler hat das notwendige Knowhow und Verhandlungsgeschick, um das Objekt schnell an einen zahlungskräftigen und kreditwürdigen Käufer zu bringen. Zudem kümmert dieser sich diskret und schnell um den Verkauf, die Vermarktung und den abschließenden Notartermin, so dass Zeit und Not geplagte Eigentümer schnell und stressfrei in den Verkaufsprozess gehen können. Vermarktungsmethoden wie 360-Grad-Touren und Homestaging, die die Immobilie ins optimale Licht rücken, kann der Makler ebenfalls schnell und professionell durchführen.

Benötigen Sie Unterstützung für den schnellen und diskreten Verkauf Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns! Wir sind für Sie da.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Notverkauf

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsversteigerung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-7854216-5hV79ODe1XZPRBFmETUm-ap1

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © prettyvectors/ depositphotos.com

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