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Neubau oder Bestandsimmobilie – was passt zu mir?

Neubau oder Bestandsimmobilie – was passt zu mir?

23. März 2023
Ein Einfamilienhaus mit Garten - Neubau oder Bestandsimmobilie

Der Traum vom eigenen Zuhause ist so alt wie die Menschheit selbst: Sesshaft werden, Wurzeln schlagen und endlich im Leben ankommen. Das Einzige, was dann noch zum Glück fehlt, ist die passende Immobilie. Dabei stellen sich viele Paare und Familien die Frage der Frage: Soll es ein Neubau werden oder kann eine Bestandsimmobilie die eigenen Wünsche und Ansprüche erfüllen?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Modernes, gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten und klarer Architektur – Symbolbild für professionellen Immobilienverkauf und eine fachkundige Begleitung beim Verkaufserfolg.

 

Eigene Wünsche als Maßstab

 

Planen Sie eigenständig zu bauen, haben Sie es in der Hand und sind Ihres Glückes Schmied. Dann können Sie mit Elan und Herzblut an die Sache rangehen. Der Architekt Ihrer Wahl ist Ihnen sicher gern dabei behilflich. Oder Sie kaufen den Neubau vom Bauträger. Auch hier bleibt viel individueller Gestaltungsspielraum: Persönliche Wünsche einzubringen, die direkt umgesetzt werden, ist eine schöne Sache. Egal, ob sich Ihre Wünsche auf die Größe der Räume, die Aufteilung der Immobilie oder die Farbe der Badfliesen beziehen, der Bauträger wird Ihren Traum wahr werden lassen. Dass dieser Service seinen Preis hat, versteht sich von selbst. Hier lassen sich Bauträger nicht lumpen. Hauptsache, das Bauprojekt wird ein Erfolg und beide Parteien sind am Ende des Tages zufrieden.

Moderne Architektur als Maxime des Neubaus

Da beim Neubau mitbestimmt und mitgestaltet werden darf, spiegelt dieser oft die Persönlichkeit seiner Bewohner wider. Menschen, die sich für einen Neubau entscheiden, wollen häufig ein modernes, auf die eigenen Vorlieben zugeschnittenes Zuhause. Sie bedienen sich großzügig bei Design- und Architekturtrends. Sie gestalten ihr Domizil aktiv mit, suchen Badfliesen und Sanitärobjekte aus oder bestimmen die Farbe und Qualität der Dielen. Das Resultat ist in der Mehrzahl der Fälle eine moderne Immobilie, mit viel Lichteinfall und einer Raumaufteilung just nach dem Geschmack seiner jeweiligen Besitzer. Und natürlich ein geräumiger Garten im englischen Stil.

Ein Neubau punktet mit Komfort

Komfort und Bequemlichkeit stehen beim Neubau ganz weit vorne. Der Grund ist einfach: Heutzutage gelten eine Fußbodenheizung und zimmerhohe Fenster nicht mehr als Luxus, sondern als Standard. Auch ein Aufzug im Treppenhaus ist, nicht nur beim eigenen chaotischen Umzug, Gold wert. Selbst eine per Knopfdruck zu öffnende Garagentür ist komfortabel. Sollten Sie einmal im Leben in diesen Genuss gekommen sein, wollen Sie ihn womöglich nie mehr missen.

Bestandsimmobilien bestechen mit Charme und Geschichte

Doch auch eine Bestandsimmobilie hat Vorzüge. Zum einen besitzt das Gebäude Geschichte: Die Räumlichkeiten sind anders geschnitten, womöglich wartet das Haus mit einem riesengroßen Wohnzimmer, einem Esszimmer direkt nebenan und einer Verbindungstür zur Küche auf. Nicht verkehrt, wenn einen die Vorstellung, in der offenen Küche, vor den Augen der Gäste, seine bescheidenen Kochkünste unter Beweis stellen zu müssen, so gar nicht reizt.

 

Selbstverständlich sind bei Bestandsimmobilien oft Sanierungen und Umbauten nötig. Und diese vermögen ein ordentliches Loch in die Kasse zu reißen, das muss Ihnen bewusst sein. Dennoch haben alte Häuser einfach ihren ganz besonderen Charme. Eine grandiose Mischung aus alt und neu zu erschaffen, ist für viele Hausbesitzer ein erstrebenswertes Langzeitziel. Daher: Sollten Sie ein Faible für Immobilien mit Geschichte hegen, scheuen Sie sich nicht vor alter Bausubstanz. Zwar ist hier nicht immer alles perfekt, aber dennoch unter Umständen wunderschön.

Haben Sie Fragen zum Thema Neubau oder Bestandsimmobilie? Kontaktieren Sie uns gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Imphot/despositphotos.com

 

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