Mit dem Kauf eines Hauses verändert sich nicht nur die Eigentumssituation. Auch bestehende Versicherungen müssen geprüft, übernommen oder neu geordnet werden. Besonders die Wohngebäudeversicherung spielt beim Übergang eine wichtige Rolle, denn ein lückenloser Schutz schützt Käufer und Verkäufer vor unnötigen Risiken. Wer frühzeitig klärt, welche Verträge weiterlaufen und wo eigener Handlungsbedarf besteht, kann den Eigentümerwechsel deutlich entspannter gestalten.
Übergang der Wohngebäudeversicherung beim Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Immobilie bleibt die bestehende Wohngebäudeversicherung in Kraft und wird nicht automatisch beendet. Der neue Eigentümer übernimmt in der Regel die Rechte und Pflichten des laufenden Versicherungsvertrags, sobald der rechtliche Eigentumswechsel durch die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist. „Dadurch wird sichergestellt, dass das Gebäude während des Übergangs nicht ungeschützt bleibt“, erklärt Thomas Franck, Immobilienmakler in Schwerin.
Es ist ratsam, dass sich Käufer frühzeitig vom Verkäufer den Versicherungsschein, die aktuelle Beitragsrechnung und Informationen über frühere Schäden aushändigen lassen.
Beide Parteien sollten den Versicherer umgehend über den Verkauf informieren. Käufer haben das Recht, den bestehenden Vertrag zu kündigen oder fortzuführen. Dabei sind Kündigungsfristen zu beachten, und eine neue Versicherung sollte erst abgeschlossen werden, wenn der Schutz bestätigt wurde.
Nahtloser Schutz: Wichtige Aspekte bis zur Übergabe
Bis der Eigentumswechsel vollständig vollzogen ist, sollten bestehende Versicherungen nicht voreilig beendet werden. „Die Wohngebäudeversicherung muss durchgehend bestehen bleiben, um Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder andere Gefahren zu gewährleisten“, betont Thomas Franck.
Haftpflichtfragen sind ebenfalls von Bedeutung. Eine private Haftpflichtversicherung wird nicht automatisch auf den Käufer übertragen. Abhängig von der Nutzung des Objekts kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein, zum Beispiel bei vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken. Käufer sollten prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung die neue Situation abdeckt.
Nach dem Kauf: Versicherungsschutz anpassen
Nach dem Erwerb sollte der Vertrag der übernommenen Gebäudeversicherung genau geprüft werden. „Versicherungssumme, versicherte Gefahren und mögliche Zusatzbausteine sollten dem Gebäude entsprechen“, rät Thomas Franck. Bei älteren Häusern oder besonderen Ausstattungen kann eine Anpassung sinnvoll sein.
Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmungen sind nicht immer automatisch versichert. Käufer sollten prüfen, welche Risiken am Standort relevant sind und ob Erweiterungen nötig sind. Beim Vergleich mehrerer Angebote sind nicht nur die Kosten, sondern auch der Leistungsumfang und mögliche Ausschlüsse entscheidend.
Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie beim Eigentümerwechsel und klären wichtige Fragen rechtzeitig.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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