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Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

9. März 2023
Eine Figur in Form eines Hauses in einer Hand - Immobilie geerbt

Plötzlich ist es so weit, ein geliebter Mensch hat das Zeitliche gesegnet und über Nacht sind Sie zum Immobilieneigentümer geworden. Jetzt gehen Ihnen eine Menge Fragen durch den Kopf: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen? Selbst einziehen, vermieten oder doch gleich verkaufen?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Erbschaft akzeptieren oder ablehnen?

Wer eine Erbschaft macht, erhält vom verstorbenen Menschen eine große Verantwortung. Eine Immobilie vererbt zu bekommen, bedeutet gleichzeitig Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer kennt ihn nicht, den schönen Spruch: Eigentum verpflichtet. Auch handelt es sich bei einem Immobilienerbe nicht immer um einen Vermögenswert. Es kann auch sein, dass der Besitz mit Schulden belastet ist, die dann ganz automatisch auf Sie als Nachlassempfänger übergehen würden. Sobald Sie das Erbe annehmen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Gerade Erben von Immobilien sollten sich vorab gut informieren. Ein Blick ins Grundbuch zeigt, wie es mit der Immobilie bestellt ist. Ist sie schuldenfrei und wurden alle Hypotheken getilgt, ist dies hier vermerkt. Dann steht einer Überschreibung nichts mehr im Wege. Ist die Immobilie jedoch belastet, hat der Erbe sechs Wochen Zeit, das Erbe abzulehnen. Der richtige Adressat ist hierbei ein Notar oder der für diesen Vorgang zuständige Rechtspfleger beim Amtsgericht.

Wissen ist Macht: Immobilienwert ermitteln

Haben Sie sich für die Erbschaft entschieden, wird Sie der aktuelle Wert der Immobilie sicherlich brennend interessieren. Ein Großteil der Erben stellt sich die Frage, was man nun mit dem Nachlass anfängt. Immer spielt eine Rolle, ob man die Immobilie langfristig im eigenen Besitz halten oder diese lieber gewinnbringend veräußern möchte. Die meisten Erben finden auf diese Frage nicht direkt eine Antwort. Unser Tipp: Lassen Sie den Immobilienwert von einem erfahrenen Makler schätzen. Denn egal, wie Sie sich am Ende entscheiden, den Wert der Immobilie zu kennen, ist immer ein Pluspunkt.

Immobilie beziehen, verkaufen oder vermieten

Für die meisten Immobilienerben kommt ein zeitnaher Umzug ins geerbte Haus oder die geerbte Wohnung nicht in Frage. Von jetzt auf gleich seinen Lebensmittelpunkt zu verlagern, funktioniert nicht ganz so leicht. Dennoch wollen sich viele Erben diese Option offenhalten oder schrecken einfach vor einem direkten Verkauf des Familienerbstücks zurück.

 

In solch einem Fall bietet sich die Option Vermietung an. So kann die Immobilie zeitnah Gewinn erwirtschaften, verbleibt aber vorerst in eigener Hand. Was es in Sachen Vermietung zu beachten gilt und wie Sie am besten die passenden Mieter finden, verraten wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns.

Sollten Sie sich jedoch entscheiden, die Immobilie zu veräußern, stehen Sie vor ganz anderen Herausforderungen. Dann gilt es, einen marktgerechten Verkaufspreis zu ermitteln, ein Exposé mit aussagekräftigen Bildern zu erstellen und die Immobilie auf diversen Portalen zu inserieren. All diese Aufgaben bedeuten eine Menge Arbeit. Zudem besteht die Gefahr, dass Sie als Erbe bei der Preisschätzung falsch liegen und die Immobilie deshalb zu günstig den Eigentümer wechselt oder erst gar keinen kaufwilligen Interessenten findet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienwert oder zum Thema Erbschaft? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden sprechen eine klare Sprache.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © tommyandone/despositphotos.com

 

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