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Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

Geerbtes Haus: Diese Steuern und Kosten erwarten Sie

9. Juli 2025
Ein Comic, in dem eine Omi ein Haus vererbt

Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.

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Modernes Einfamilienhaus in der Abenddämmerung mit beleuchteten Fenstern – Symbolbild für Immobilienbewertung, Wertermittlung und professionelle Einschätzung des Immobilienwerts.

Bevor Sie konkrete Schritte planen, sollten Sie zunächst den Verkehrswert des Hauses ermitteln. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Marktpreiseinschätzung liefert die Grundlage, um Freibeträge korrekt zu berechnen, Finanzierungsbedarf abzuschätzen und Verkaufspreise realistisch festzulegen. Ohne fundierten Wert drohen falsche Steuerbescheide, langwierige Auseinandersetzungen unter Miterben und unnötige Verluste an Zeit und Geld.

Wann fällt Erbschaftssteuer an?

Ob und wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen müssen, hängt in Deutschland von zwei Faktoren ab: dem Verwandtschafts­verhältnis und dem taxierten Immobilienwert. Ehepartnern stehen derzeit 500.000 Euro Freibetrag zu, Kindern 400.000 Euro, während bspw. Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro abziehen dürfen. Übersteigt der Wert der Immobilie diesen Rahmen, greift eine gestaffelte Steuer von sieben bis dreißig Prozent. Ist das Objekt das bisherige Familienheim und zieht der überlebende Partner unverzüglich ein oder bleibt dort wohnen, entfällt die Steuer völlig – für Kinder gilt dies bis zu 200 Quadratmetern Wohnfläche. Wichtig ist, dass das Erbe spätestens drei Monate nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt angezeigt wird, sonst drohen Zuschläge.

Laufende Kosten der geerbten Immobilie

Nach dem Steuerbescheid beginnen die Alltagskosten. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung und kleine Reparaturen laufen auch bei Leerstand weiter. Grob kalkuliert verschlingen diese Pflichtabgaben jährlich ein bis zwei Prozent des Marktwerts. Hinzu kommen Strom- und Heizungs­bereitstellung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und gegebenenfalls Hausverwaltungsgebühren.

Steht das Haus länger leer, können Feuchtigkeitsschäden, Vandalismus oder neue Energieauflagen teure Sanierungen erzwingen. Liegt außerdem noch ein alter Hypothekenkredit auf der Immobilie, muss der Erbe die Raten fortführen oder neu verhandeln. Ohne solide Rücklagen kann das vererbte Haus so schneller zur finanziellen Last werden, als viele erwarten.

Verkauf als Weg zur Entlastung

Wer weder selbst einziehen noch vermieten will, erreicht durch einen zeitnahen Verkauf häufig die größte Planungssicherheit. Erlös und Steuern sind klar kalkulierbar, laufende Ausgaben entfallen, und das Kapital ist frei verfügbar. Zu beachten ist lediglich die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer: Liegen zwischen Kauf des Erblassers und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, muss der Wertzuwachs regulär versteuert werden – es sei denn, das Haus wurde im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt. Eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Makler kann sich gerade zur Abklärung solcher Fragen lohnen.

Stehen Sie vor schwierigen Entscheidungen rund um Ihr Erbe? Sprechen Sie mit uns – wir klären Ihre Spielräume und begleiten Sie auf Wunsch bis zum lukrativen Verkauf, der Sie nachhaltig entlastet.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © toyotoyo/Depositphotos.com

 

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