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Geerbte Immobilie verkaufen: der Unterlagencheck

Geerbte Immobilie verkaufen: der Unterlagencheck

27. März 2024
DIN A4-Blätter mit Schrift bedruckt, die wild durcheinander auf dem Boden liegen | Geerbte Immobilie verkaufen: der Unterlagencheck

Ist die Erbengemeinschaft aufgelöst und die Entscheidung für den Verkauf gefallen, geht es erst richtig los. Die Immobilie muss nicht nur ausgeräumt, hergerichtet und vermarktet werden. Gleichzeitig müssen alle Unterlagen besorgt werden, die es für den Verkauf braucht.

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Zwischen 2015 und 2024 wurden 4,34 Millionen Immobilien in Deutschland vererbt. Viele Häuser und Wohnungen werden verkauft, was meistens die beste Lösung für alle Beteiligten ist, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt.

Entscheidet sich eins der Mitglieder dieser Gemeinschaft, die Anteile der anderen abzukaufen und letztendlich die ganze Immobilie allein zu veräußern, muss dafür seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch keine Einkommenssteuer mehr gezahlt werden. Doch egal ob allein oder zusammen: für den Verkauf einer geerbten Immobilie müssen zunächst alle wichtigen Unterlagen vorliegen.

Der Erbschein

Ohne ihn geht nichts. Erst mit dem Erbschein in der Hand kann es mit den Plänen für den Verkauf losgehen. Zur Beantragung beim Nachlassgericht brauchen Sie Ihren Personalausweis, das Testament (wenn es eins gibt) und vom Erblasser die Sterbeurkunde in beglaubigter Kopie.

Was braucht es von der Immobilie?

Wenn es den nicht gibt oder er nicht auffindbar ist, müssen Sie einen anfertigen lassen: den Grundriss der Immobilie. Denn allerspätestens für das Exposé wird er auf jeden Fall benötigt. Stöbern Sie aber zunächst in allen alten Aktenordnern, ob Sie ihn vielleicht nicht doch finden.

Stichwort Exposé: dazu benötigen Sie auch den Energieausweis, der übrigens Pflicht ist. Ist der vorliegende veraltet oder gibt es keinen, beauftragen Sie einen Energieberater mit der Erstellung. Der neue Ausweis ist dann wieder zehn Jahre gültig.

Die Flurkarte weist aus, in welcher Umgebung sich die Erbimmobilie befindet. Beantragen können Sie diese telefonisch, digital oder persönlich beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt.

Schlägt vor dem Notartermin ein Blitz ein oder es kommt zu einer Überschwemmung, ist es gut, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung nachweisen können. Diese ist zudem besonders wichtig für den Kaufinteressenten: ohne diesen Nachweis lehnt die Bank einen Kredit höchstwahrscheinlich ab.

Ganz schön aufwendig? Der Profi hilft!

Beim Verkauf einer Erbimmobilie soll es schnell gehen, schließlich müssen weiterhin alle laufenden Kosten gedeckt werden. Die Beschaffung der Unterlagen frisst Zeit, vor allem, wenn man das alles noch nie gemacht hat. Wenn Sie daran fast verzweifeln: das müssen Sie nicht. Ein Makler ist nicht nur ein guter Partner für den Verkauf, er übernimmt auch alle Vorbereitungen und besorgt fehlende Unterlagen für Sie. Und schon ist das Erbe und alles, was mit seinem Verkauf zusammenhängt, nicht mehr ganz so kompliziert.  

Sie haben eine Immobilie geerbt oder benötigen sonstige Unterstützung beim Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. 

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Nomadsoul1/Depositphotos.com

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