Für Suchende

Für Eigentümer

Immobilien

Die Sache mit dem Pflichtteil beim Erbe

Die Sache mit dem Pflichtteil beim Erbe

30. April 2020
20 18KW Depositphotos 358346354 xl 2015 klein Copyright Goir

Jeder kann seine Erben frei bestimmen. Doch selbst wenn es in der Familie Streit gab und man zum Beispiel die Kinder enterbt hat, so haben diese doch ein Anrecht auf einen Pflichtteil. Allerdings ist es nicht ganz so einfach wie es scheint, denn das deutsche Erbrecht ist kompliziert.

Das Recht auf den Pflichtteil am Nachlass eines Angehörigen soll die kleinstmögliche Teilhabe am Vermögen eines Verstorbenen sicherstellen. Dies gilt auch im Falle einer schriftlichen Enterbung. Anrecht auf einen Pflichtteil haben dabei unter anderem Kinder, Kindeskinder, Eltern und Ehepartner. Kein Anrecht auf einen Pflichtteil haben zum Beispiel Großeltern, Enkel, bei denen die Eltern noch leben und Geschwister. In der Regel kommen bei einem Pflichtteil nie alle gleichzeitig zum Zug. Hier mal ein Beispiel: Ein Ehepaar stirbt nach einem Autounfall auf der Autobahn und hinterlässt sowohl Kinder als auch Eltern. Da die Kinder in der Erbordnung höher stehen, gehen die Eltern leer aus.

Erbrecht unterscheidet zwischen rechtlicher und sozialer Familie

Richtig kompliziert wird es allerdings, wenn Eltern sich trennen und neue Partnerschaften eingehen. Meist kommen dann auch noch andere Kinder mit in die Partnerschaft oder es wird neuer Nachwuchs erwartet. In diesem Fall unterscheidet das Erbrecht zwischen der rechtlichen und der sozialen Familie. Somit sind Stiefkinder im Erbfall den eigenen Kindern nicht gleichgestellt. Stirbt ein Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft haben dessen leibliche Kinder, nicht jedoch die Stiefkinder, einen Anspruch auf den Pflichtteil. Damit auch die nicht leiblichen oder adoptierten Kinder bedacht werden, lohnt es sich über ein Testament oder einen Erbvertrag nachzudenken.

Sollte der Erbfall eintreten, so wird auch der Pflichtteil fällig. Dies führt meist zu Problemen, wenn das nicht aus Barvermögen, sondern aus Sachvermögen wie einer Immobilie besteht. Besteht der Pflichtteilsberechtigte auf eine Auszahlung seines Anteils, so könnte er den Verkauf der Immobilie erzwingen.

Allerdings ist das Gericht in solchen Angelegenheiten immer eher vorsichtig. Es wiegt dann sorgfältig ab, denn der erzwungene Verkauf einer Immobilie, die durch andere Erben bewohnt wird, kann eine unbillige Härte darstellen. Eine Lösung wäre, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden oder in Raten zu begleichen.

Pflichtteil ist generell ein Geldanspruch

Der Pflichtteil ist generell ein Geldanspruch. Ansprüche auf Gegenstände – etwa Gemälde des Verstorbenen oder Immobilien – bestehen nicht. Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil ist der volle Wert des Nachlasses abzüglich Verbindlichkeiten wie etwa Beerdigungskosten. Wer einen Pflichtteilsanspruch hat, muss selbst aktiv werden und ihn gegenüber dem Erben einfordern.

Wer trotz Erbberechtigung vom Erbe ausgeschlossen wird, kann die Hälfte der Summe beantragen, die ihm ohne Ausschluss zugestanden hätte. Das heißt: Die Höhe des Pflichtteils beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für die Berechnung des Pflichtteils müssen allerdings alle gesetzlichen Erben feststehen. Danach richtet sich die Quote, die den Pflichtteilsberechtigten aus dem Nachlass zusteht.

Sie haben eine Immobilie geerbt und möchten wissen was Sie damit tun können? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Goir/Depositphotos.com

  • Fotorealistische Beratungsszene in einem modernen, hellen Büro oder Wohnraum. Ein professioneller Immobilienmakler sitzt einem privaten Immobilieneigentümer gegenüber. Beide wirken ruhig, vertrauensvoll und im Gespräch vertieft. Auf dem Tisch liegen ein hochwertiges Immobilien-Exposé, ein Tablet mit Grundrissdarstellung und Notizen. Natürliches Tageslicht, warme Farben, aufgeräumte Umgebung. Realistischer Stil, hohe Bildqualität, dezente Tiefenschärfe. | Makleralleinauftrag
    Auf den ersten Blick wirkt die Mehrfachbeauftragung wie der schnellere Weg, schließlich arbeiten mehrere Anbieter parallel. Doch ist das wirklich so oder bietet die Exklusivität eines Makleralleinauftrages in diesem Fall einen eindeutigen Vorteil?     Hinweise: In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei…
  • Ein Immobilienerbe steht vor der Immobilie, die er geerbt hat, unter dem linken Arm hält er die Hypothekenunterlagen, er überlegt, was jetzt die beste Lösung für sein Immobilienerbe ist | Erbimmobilie
    Nicht selten zeigt sich nach dem ersten Blick in die Unterlagen, dass die geerbte Immobilie noch mit Schulden belastet ist. Eine bestehende Hypothek oder ein offenes Darlehen kann die Situation deutlich komplizierter machen. Plötzlich stehen Erben vor wichtigen Fragen: Muss der Kredit übernommen werden? Lohnt sich eine Ablösung? Oder ist ein Verkauf der bessere Weg?…
  • Eine landschaft in Deutschland von oben
    Die Lage entscheidet nicht nur darüber, wie wohl Sie sich im Alltag fühlen, sondern auch darüber, wie sich der Wert Ihrer Immobilie langfristig entwickelt. Eine schöne Immobilie verliert an Reiz, wenn die Umgebung bestimmte Kriterien nicht erfüllt. Deshalb lohnt es sich, schon vor dem Kauf genau hinzusehen und die wichtigsten Standortmerkmale sorgfältig zu prüfen.  …

Kontakt