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Checkliste Betriebskosten Haus

Checkliste Betriebskosten Haus

30. März 2023
Ein weißes Minihaus auf einer Heizung mit Geldscheinen - Betriebskosten

Nachdem der Traum von den eigenen vier Wänden Wirklichkeit geworden ist, kommen auf Immobilienbesitzer im Laufe des Jahres noch jede Menge Kosten zu. Berücksichtigt man diese nicht, können die Betriebskosten Eigentümern sonst die letzten Haare vom Kopf fressen. Hier also eine kleine Checkliste, damit die anfallenden Kosten Sie als Eigentümer nicht kalt erwischen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

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Selbstnutzung versus Vermietung

 

Je nachdem, ob Sie Ihre Wunschimmobilie selbst bewohnen oder vermieten, müssen Sie selbst oder Ihre Mieter für die anfallenden Betriebskosten aufkommen. Ist das Haus komplett oder zum Teil vermietet, dürfen Sie diese Kosten auf die Mieter umlegen. Aber Achtung: Nicht alle Kosten dürfen von Gesetzes wegen 1:1 weitergegeben werden.

 

Bei Vermietung: Diese Posten können Sie guten Gewissens weiterreichen:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung
  • Heizung und Warmwasser (verbrauchsabhängig)
  • Heizungsanlage Wartung (jährlich)
  • Müllkosten
  • Straßenreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Strom (Zugang zum Haus, Zuwegung zur Wohnung, Betrieb der Heizungsanlage)
  • Versicherungen (Gebäudeversicherung und Immobilienbesitzerhaftpflicht)
  • Kabelanschluss oder SAT-Anlage
  • Gemeinschaftsräume
  • Feuermelder Wartung
  • Blitzableiter Wartung
  • Dachrinnen Reinigung
  • Aufzug
  • sonstige Betriebskosten

Zudem gibt es Kosten, die Vermieter nicht auf seine Mieter umwälzen darf:

 

  • Reparatur und Instandsetzung
  • Instandhaltung
  • Verwaltung
  • Steuern
  • Leerstand

Mieter zahlen in der Regel jeden Monat Nebenkostenvorauszahlungen. Am Ende des Jahres, spätestens Ende des nächsten Jahres, muss eine Abrechnung erstellt werden. Bei dieser werden die geleisteten Zahlungen den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Es wird immer anteilig berechnet. Je nachdem wie sparsam die Mieter bei Wasser und Heizung waren, dürfen sie nachzahlen oder bekommen Geld zurück. Als Tipp: Veranschlagen Sie die Nebenkostenvorauszahlung pro Monat ruhig großzügig. Die Gründe sind einfach: Bei Nachzahlungen bleibt das Restrisiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben und Geld auf der hohen Kante zu haben, ist bekanntlich nie verkehrt.

Haben Sie Fragen zum Thema Betriebskosten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © triocean2011/despositphotos.com

 

 

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